- Arbeits- und Sozialrecht
Fehlende Negativprognose bei häufigen Kurzerkrankungen
LAG Köln: Zur Begründung einer negativen Gesundheitsprognose kann sich der Arbeitgeber auf krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht berufen, die auf einem ehemaligen Ereignis beruhen oder gegen die erfolgreich besondere Therapiemaßnahmen ergriffen wurden.