Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den "Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen" können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden.
In einer Online-Veranstaltung mit der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Nord haben NORDMETALL und AGV NORD ihren Mitgliedern die Anforderungen und Fristen für die abschließenden Kurzarbeitergeldprüfungen erläutert.