Kurzarbeit
Achtung, aufgrund der aktuellen Neuregelungen zur Kurzarbeit zum Coronavirus werden diese Inhalte zur Zeit überarbeitet und aktualisiert.
Bis zur Fertigstellung beachten Sie bitte auch folgende Informationen:
- Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit wegen des Coronavirus für AGV NORD Mitglieder (Stand 31.3.2020)
- Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit wegen des Coronavirus für NORDMETALL Mitglieder (Stand 31.3.2020)
- Generelles Merkblatt zur Kurzarbeit (Stand November 2020)
- Podcasts zur Kurzarbeit: Teil 1: Allgemeine Informationen/Fragen, Teil 2: Besondere Informationen/Fragen
- FAQ zur Kurzarbeit des Bundesministerium für Arbeits und Soziales (wird laufend aktualisiert)
- Informationen, Anträge usw. der Bundesagentur für Arbeit (wird laufend aktualisiert) und Chatbot U:DO Bundesagentur zum einfacheren Beantragen von Kurzarbeitergeld für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern
- Einheitsregelung für die Einführung zur Kurzarbeit in Zusammenhang mit Corona (Stand 31.3.2020)
- Zusatzvereinbarung für die Einführung zur Kurzarbeit in Zusammenhang mit Corona (Stand 31.3.2020)
- Wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen (Stand 27.4.2020)
- Umgang mit Kita- und Schulschließungen aufgrund Corona und weitere aktuelle rechtliche Hinweise (Stand 16.3.2020)
- Bundestag beschließt Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld (Stand 16.3.2020)
Die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeit
Bei Auslastungsproblemen und schwierigen wirtschaftlichen Phasen wird eine Absenkung der Arbeitszeit, allgemein Kurzarbeit genannt, wichtig. Hier informieren wir über die tariflichen und gesetzlichen Möglichkeiten zum Umgang mit konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeit kommt in Zeiten geringer Kapazitätsauslastung für alle Unternehmen in Betracht. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht von Faktoren wie einer bestimmten Betriebsgröße abhängig.
Voraussetzung ist vor allem ein erheblicher Arbeitsausfall im jeweiligen Kalendermonat, von dem mindestens 1/3 der beschäftigten Arbeitnehmer mit einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.