Kurzarbeit
- Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit wegen des Coronavirus für AGV NORD Mitglieder (Stand Juli 2021)
- Muster für eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit wegen des Coronavirus für NORDMETALL Mitglieder (Stand Juli 2021)
- Generelles Merkblatt zur Kurzarbeit (Stand 15.03.2022)
- Podcasts zur Kurzarbeit: Teil 1: Allgemeine Informationen/Fragen, Teil 2: Besondere Informationen/Fragen
- FAQ zur Kurzarbeit des Bundesministerium für Arbeits und Soziales (wird laufend aktualisiert)
- FAQ zur Kurzarbeit des BDA (Stand: 28. März 2022)
- Informationen, Anträge usw. der Bundesagentur für Arbeit (wird laufend aktualisiert) und Chatbot U:DO Bundesagentur zum einfacheren Beantragen von Kurzarbeitergeld für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern
- Vorübergehende Regelungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der COVID-19-Pandemie (Bundesagentur für Arbeit)
- Weisung 202112020 vom 15.12.2021 - Kurzarbeitergeld - Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (KugverlV) vom 30.11.2021 (Bundesagentur für Arbeit)
- Weisung 202112023 vom 17.12.2021 - Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für das Jahr 2022 (Bundesagentur für Arbeit)
- Weisung 202109011 vom 28.09.2021 – Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat (arbeitsagentur.de)
- Weisung 202203012 vom 25.03.2022 - Verlängerung von Sonderregelungen durch Änderung des § 421c SGB III (Bundesagentur für Arbeit)
- Einheitsregelung für die Einführung zur Kurzarbeit in Zusammenhang mit Corona (Stand 31.3.2020)
- Zusatzvereinbarung für die Einführung zur Kurzarbeit in Zusammenhang mit Corona (Stand 31.3.2020)
- Wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen (Stand 27.4.2020)
Die wichtigsten Informationen zur Kurzarbeit
Bei Auslastungsproblemen und schwierigen wirtschaftlichen Phasen wird eine Absenkung der Arbeitszeit, allgemein Kurzarbeit genannt, wichtig. Hier informieren wir über die tariflichen und gesetzlichen Möglichkeiten zum Umgang mit konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeit kommt in Zeiten geringer Kapazitätsauslastung für alle Unternehmen in Betracht. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht von Faktoren wie einer bestimmten Betriebsgröße abhängig.
Voraussetzung ist vor allem ein erheblicher Arbeitsausfall im jeweiligen Kalendermonat, von dem mindestens 1/3 der beschäftigten Arbeitnehmer mit einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.