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Zusammenfallen von Nacht- und Mehrarbeitzuschlägen - steuerliche Einordnung
Seit Änderung der Nachtarbeitszuschläge zum 01.04.2020 kann es erstmals passieren, dass Nacht- und Mehrarbeitszuschläge in gleicher Höhe zusammenfallen. Die steuerrechtliche Einordnung dieser Konstellation wurde nun durch Protokollnotizen geklärt.