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EuGH Entscheidung zur Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz von Zeitarbeitnehmern per Tarifvertrag
Der EuGH legt den Begriff des "Gesamtschutzes" von Leiharbeitnehmern aus und stellt Anforderungen an eine zulässige tarifvertragliche Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatzes auf.